Den Mietenwahnsinn stoppen - Dafür brauchen wir dich!

In Hamburg können sich immer weniger Menschen den ohnehin knappen Wohnraum leisten. Alle Bemühungen des Senats, dieser ungesunden Entwicklung entgegenzuwirken, waren völlig unzureichend und zeigten nicht den gewünschten und dringend benötigten Erfolg. Das bedeutet, dass es für Menschen mit geringen und selbst mittleren Einkommen immer schwieriger wird, eine Wohnung in Hamburg zu finden. Und nicht nur das: Attraktive Lagen, angesagte Wohngegenden und zentral gelegene Behausungen werden praktisch unerschwinglich. Hamburg teilt sich also immer weiter in “arm” und “reich”.

 

Aber wir können etwas tun, und dafür brauchen wir dich! Die LINKE Hamburg unterstützt die beiden Volksinitiativen Keine Profite mit Boden und Miete*. Beide Initiativen brauchen noch Unterschriften. Daher  bitten wir alle Genoss*innen, Unterstützer*innen und Sympathisant*innen um Unterstützung. Damit Hamburg weiterhin allen gehört!

 

 Wir suchen noch Helfer*innen, die mit uns an unseren Infoständen Unterschriften sammeln. Die Termine veröffentlichen wir zeitnah auf unserer Homepage und in den sozialen Medien und versenden außerdem entsprechende E-Mails. Aber auch die Listen selbst unterschreiben, sie im Freundes- und Bekanntenkreis weiterleiten und für das Anliegen zu werben, hilft den Initiativen sehr. 

 

Die ersten beiden Termine sind: 

  • Freitag, 21, August 2020, 16.00 Uhr, Else-Rauch-Platz (U-Bahn Lutterothstraße)
  • Samstag, 22. August 2020, 11.00 Uhr, Fanny-Mendelssohn-Platz (U-Bahn Osterstraße)

Weitere Termine folgen.

 

Wenn du uns unterstützen kannst, melde dich bitte unter der E-Mail bv-eimsbuettel@die-linke-hh.de.

 

Herzlichen Dank! Wir sehen uns beim Sammeln! 

 

*Die erste Initiative möchte der Stadt Hamburg untersagen, Grundstücke und Wohnungen zu verkaufen. Dies ist in den vergangenen Jahren zugunsten privater Investoren und Spekulanten geschehen, und das Ergebnis sehen wir jetzt. 

Die zweite Initiative fordert, dass die anfängliche Netto-Kaltmiete für Wohnungen, die auf städtischen Grundstücken neu errichtet werden, die Mietsätze des 1. Förderwegs des sozialen Wohnungsbaus nicht überschreiten dürfen.