Leerstände in Eimsbüttel - der lange Weg ins Nichts

Eimsbüttel-SüdWohnraum

Wie in jeder Metropole, gibt es auch hier einen gewissen Teil an Mietwohnungen, die leer stehen. Ein Teil ist aufgrund des baulichen Zustands momentan unbewohnbar, ein Teil ist einfach unbewohnt. 

Dies ist natürlich nicht gewollt und laut Gesetzgeber auch nicht unbegrenzt gestattet; die Mieten steigen, und viele Menschen suchen eine bezahlbare Wohnung. Da ist jede leerstehende Mietwohnung ein Hindernis auf dem Weg, Wohnraum für alle zu schaffen. 

Unsere Bürgerschaftsabgeordnete Dr. Carola Ensslen hat drei Anfragen zu Leerständen von Mietwohnungen in Eimsbüttel gestellt. Die Reaktion des Senats ist von peinlicher Einförmigkeit: 

Am Anfang ist immer die Absichtserklärung. Diese ist allgemein gehalten, sehr länglich und entsprechend wolkig formuliert. Ihr folgt eine Aufzählung möglicher Maßnahmen, deren beliebteste die Ortsbegehung zu sein scheint. Selbstverständlich ist Leerstand unerwünscht, und ja, man will sich kümmern. Ganz bestimmt. Und man beobachtet.

Die darauf folgenden Antworten lassen sich am besten folgendermaßen zusammenfassen: Je konkreter die Frage sich auf den konkreten Zustand der konkreten Immobilie bezieht, desto knapper und inhaltsärmer die Antwort. Die beschriebenen Maßnahmen tragen nicht zur Lösung des Problems bei. Das übergeordnete Motto lautet: Es ist alles so schwierig. 

Es gibt Begehungstermine durch das Bezirksamt und Fristen, die den Eigentümer:innen gestellt werden, welche mehr oder weniger erreichbar sind. Laufende Verfahren sorgen für ein Verstreichen der Fristen, die naturgemäß neu gesetzt werden müssen. Man darf hier gespannt sein, wie die Erzählungen weitergehen, vermutlich sorgen weitere Verfahren für ein nochmaliges Verstreichen der Frist und so weiter. Diese Prozesse ziehen sich teilweise jahrelang hin. In diesem Zeitraum rottet die Immobilie vor sich hin, was der Bewohnbarkeit selbstverständlich nicht zuträglich ist. Aber offensichtlich meint der Senat, dass man da leider nichts machen kann oder sollte, außer dass das Bezirksamt die Objekte zu einem nicht näher bestimmten Termin begehen wird. 

Dann gibt es natürlich noch den Extremfall: Die Rechtsmittel sind ausgeschöpft, aber die Immobilie steht trotzdem leer. Man ist sich des Problems bewusst, aber man ist zuversichtlich, dass irgendwann irgendetwas passiert. Nein, Schritte, um diesen Zustand zu beenden, sind nicht geplant, obwohl die Gesetzgebung entsprechende Maßnahmen erlaubt, mit Ausnahme vielleicht eines lächerlich geringen Bußgeldes. Aber weiter möchte man die Angelegenheit offensichtlich nicht so gern vorantreiben. Auch dann nicht, wenn einfach mal wieder nichts passiert. Im Zweifelsfall wird das Bezirksamt begehen. Irgendwann. 

Leerstehende Immobilien verrotten zu lassen, bis die Wiederherstellung der Bewohn- oder Benutzbarkeit teurer ist als ein Neubau, nennt man Entmietung. Das ist ein beliebtes Mittel, um Häuser zu leeren und dann, wenn eine Sanierung finanziell nicht mehr zumutbar ist, eine Immobilie zu errichten, die weitaus teurer vermietbar ist als die Altimmobilie nach Sanierung. So entledigen sich Eigentümer:innen gern ihrer lästig gewordenen Liegenschaften. Ein berühmtes Beispiel ist die Hamburger Schilleroper. Sie liegt zwar nicht in Eimsbüttel und bot auch keinen Wohnraum, aber sie ist ein prominentes Negativbeispiel für die Unfähigkeit der zuständigen Behörden, der planmäßigen Vernachlässigung Einhalt zu gebieten. Daran änderte auch die Tatsache nichts, dass das Gebäude deutschlandweit einmalig ist und unter Denkmalschutz steht. Der letzte Akt der Schilleroper-Oper steht noch aus. Momentan gilt sie  - nicht zum ersten Mal - als “gerettet". Auch in diesem Fall wurden die zur Verfügung stehenden Zwangsmaßnahmen, die von Strafgebührungen bis zur Zwangsenteignung reichen, regelmäßig nicht ausgeschöpft Aber im neuen Jahr, also 2021, soll es ganz bestimmt so weit sein. Wir sind gespannt. 

 

Aber zurück nach Eimsbüttel. Hier stellt sich die Situation wie folgt dar: 

127 Wohnungen stehen im Bezirk Eimsbüttel länger als vier Monate leer (Stichtag: 9. November 2020). 

Als Gründe werden angegeben: 

  • anstehende oder momentan durchgeführte Sanierungsmaßnahmen 
  • unklare Eigentumsverhältnisse (Erbstreitigkeiten, Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Eigentümer:innen)
  • “Andauernde Sachverhaltsermittlung” (man versucht herauszufinden, was überhaupt los ist, und das teilweise bei Liegenschaften, die seit 2018 oder länger leerstehen) 
  • Sonstiges (???)

Diesen 127 leerstehenden Wohnungen stehen folgende konkrete Maßnahmen gegenüber: 

  • Wohnnutzungsgebote: Fälle/Anzahl WE 3/7 
  • Zwangsgeldfestsetzungen: Anzahl/Euro 15/33.800 
  • Beratungen: 15 
  • Bußgeldfestsetzungen: siehe Anlage 

Die Bußgeldfestsetzungen, nachzulesen hier (ganz nach unten scrollen), sind von der Höhe her nicht dazu angetan, die Eigentümer:innen zu ermutigen, an dem Ist-Zustand etwas zu ändern. Insgesamt sind Art und Anzahl der Maßnahmen dem Ausmaß des Leerstands nicht angemessen. Schon gar nicht, wenn man den Wohnungsmangel in Hamburg berücksichtigt. 

Fazit: Auch wenn der Rechtsweg selbstverständlich beschritten werden muss und das seine Zeit in Anspruch nimmt, scheut das Bezirksamt Eimsbüttel davor zurück, die zur Verfügung stehenden Zwangsmaßnahmen einzuleiten, wenn alle anderen Mittel keinen Erfolg hatten. Das Signal ist fatal: Eigentümer:innen werden um jeden Preis geschont und sitzen Begehungen, Beratungen und Bußgelder einfach aus, Menschen, die verzweifelt eine bezahlbare Wohnung suchen und vielleicht sogar von Obdachlosigkeit bedroht sind, haben halt Pech gehabt. Dass Rot-Grün vehement gegen einen wirksamen Mietendeckel nach Berliner Vorbild zu Felde zieht, wundert an dieser Stelle nicht, denn es passt ins Bild. 

Wir meinen: Eigentum verpflichtet. Wohneigentum verpflichtet in Zeiten explodierender Mieten, Wohnungsnot und fehlenden bezahlbaren Wohnraums ganz besonders. Die Mittel, um Eigentümer zu zwingen, sich um ihr Eigentum so zu kümmern, wie der Gesetzgeber es vorsieht, sind da. Sie müssen nur ausgeschöpft werden. Es ist zu oft fehlender Wille und keinesfalls fehlende Handhabe, die zur Erhaltung dieses Zustands führt. 

 

Ensslens Anfragen nebst Antworten finden sich unten verlinkt.

 

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